Zusammenarbeitsbedingungen für Bestell- und Regelverkauf mit STOLÁRNA NA STATKU s.r.o. (nachfolgend „SnS“)
Zur Vereinfachung der Zusammenarbeit haben wir nachstehende Vorschläge für die Kooperationsbedingungen formuliert.
1. Verkauf regulärer Produkte gemäß dem Angebot von SnS
Die Bestellung erfolgt auf Grundlage einer Vorbestellung für die Saison in den Monaten Januar und Februar. Nach Vereinbarung mit dem Kunden wird ein Platz am Standort des Kunden reserviert. Ziel der Zusammenarbeit ist der Verkauf von Produkten von SnS zu vorher vereinbarten Bedingungen und am vereinbarten Standort. Die Lieferung der Ware erfolgt gemäß Vereinbarung, in der Regel mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.
SnS verpflichtet sich, das Sortiment nach Kundenwunsch wöchentlich aufzufüllen und dem Kunden alle erforderlichen Informationen sowie Marketingunterstützung bereitzustellen. Ebenso verpflichtet sich SnS, Werbung in den firmeneigenen sozialen Netzwerken mit Informationen über das angebotene Sortiment zu platzieren.
2. Auffüllung des Sortiments gemäß wöchentlicher Abverkäufe
SnS erhält jeweils montags die Verkaufszahlen der Vorwoche. Auf Grundlage dieser Informationen ergänzt SnS den Warenbestand beim Kunden. Die Bestellung sollte idealerweise am Montagmorgen eingehen, sodass die Lieferung im Laufe des Mittwochs oder Donnerstags derselben Woche erfolgen kann.
Die Bestellung muss stets folgende Angaben enthalten:
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Produktcode, 2) Katalogbezeichnung, 3) Farbton des Produkts, 4) EAN-Code
Die Bestellung erfolgt idealerweise über unser neues B2B-System unter der Adresse:
www.b2b-am-bauernhof.de
3. SnS stellt für alle gelisteten Artikel im Katalog den EAN-Code, Produktcode, Einkaufspreis (NC) und die unverbindliche Preisempfehlung (DMOC) gemäß Katalog zur Verfügung, damit diese in das System eingepflegt werden können. Alle Produkte sind mit einem eindeutigen EAN-Code gekennzeichnet.
4. Die Lieferfrist für lagernde Ware beträgt maximal 7 Tage. Für Bestellungen, die SnS am Montag erhält, wird mit höchster Priorität eine Lieferung innerhalb derselben Woche angestrebt, um den Wochenendverkauf zu unterstützen.
5. Bei Bestellungen mit einem Netto-Warenwert über 10.000 CZK ist die Lieferung für den Kunden kostenlos. Dies gilt jedoch nicht für Sonderanfertigungen.
Für Bestellungen unter 10.000 CZK wird eine Rechnung inklusive Versandkosten gemäß der Preisliste des Transportunternehmens GEIS CZ ausgestellt.
Bestellverkauf
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Der Bestellverkauf erfolgt auf Grundlage einer bestätigten Bestellung und einer Vorauszahlung in Höhe von 100 % des Warenwerts per Proforma-Rechnung.
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Der Kunde sendet den festgelegten Einkaufspreis (NC) der Bestellartikel mit einem Abschlag von 15 % sowie die eingesannte Bestellung.
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Für den Verkauf von Sonderanfertigungen und maßgeschneiderten Produkten stellt SnS dem Kunden alle erforderlichen Informationen, Preisberechnungstabellen und Kataloge zur Verfügung. Die Bestellung sollte idealerweise über das interne System von SnS, „Šef-bot“, erfolgen, in dem alle notwendigen Angaben ausgefüllt werden.
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Der Verkauf von maßgeschneiderten Produkten erfolgt auf Grundlage einer Kundenbestellung/Proforma-Rechnung von der Zentrale (ZC) an den Endkunden. Nach Zahlungseingang überträgt die Zentrale 15 % an SnS, welche die Produktion übernimmt und die Ware direkt an den Kunden liefert.
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Auf den Versandanteil der Bestellung besteht kein Anspruch auf Rabatt durch den Kunden (ZC).
Rechte aus mangelhafter Leistung
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Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass die Ware bei der Übernahme frei von Mängeln ist. Insbesondere gewährleistet der Verkäufer dem Käufer, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer:
– die zwischen den Parteien vereinbarten Eigenschaften aufweist, und falls keine Vereinbarung besteht, solche Eigenschaften besitzt, wie sie vom Verkäufer oder Hersteller beschrieben wurden oder wie sie der Käufer in Anbetracht der Art der Ware und aufgrund der Werbung erwarten konnte,
– sich für den vom Verkäufer angegebenen Verwendungszweck oder für die übliche Verwendung eignet,
– in Qualität oder Ausführung einem vereinbarten Muster oder Modell entspricht, falls Qualität oder Ausführung gemäß einem Muster oder Modell bestimmt wurden,
– in der vereinbarten Menge, Maßeinheit oder Gewicht geliefert wird,
– und den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
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Die Verpflichtungen des Verkäufers aus mangelhafter Leistung bestehen mindestens im Umfang der Garantieverpflichtungen des Herstellers. Der Käufer hat zudem das Recht, einen Mangel, der bei Verbrauchsgütern innerhalb von 24 Monaten ab Übernahme auftritt, geltend zu machen.
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Ist auf der verkauften Ware, deren Verpackung, in der beigefügten Anleitung oder in der Werbung – im Einklang mit geltenden Rechtsvorschriften – ein Zeitraum angegeben, während dessen die Ware verwendet werden kann, gelten die Regelungen zur Garantie. Mit der Garantie verpflichtet sich der Verkäufer, dass die Ware für die übliche Verwendung über den angegebenen Zeitraum geeignet ist oder die üblichen Eigenschaften behält. Macht der Käufer einen Mangel berechtigterweise geltend, läuft die Frist für die Geltendmachung von Mängelrechten sowie die Garantiezeit nicht, solange der Käufer die mangelhafte Ware nicht nutzen kann.
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Die in den vorherigen Absätzen genannten Bestimmungen gelten nicht für Waren, die zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden – aufgrund eines Mangels, wegen dem der niedrigere Preis vereinbart wurde, – für Verschleiß infolge gewöhnlicher Nutzung, bei gebrauchter Ware für einen Mangel, der dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entspricht, wie er beim Erwerb vorhanden war, oder wenn dies der Natur der Ware entspricht. Das Recht auf mangelhafte Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn er vor der Übernahme der Ware wusste, dass diese mangelhaft ist, oder wenn er den Mangel selbst verursacht hat.
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Tritt ein Mangel auf, kann der Käufer beim Verkäufer eine Reklamation einreichen und verlangen:
– Ersatz durch neue Ware,
– Reparatur der Ware,
– angemessenen Preisnachlass,
– Rücktritt vom Vertrag.
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Der Käufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten,
– wenn die Ware einen wesentlichen Mangel aufweist,
– wenn die Ware aufgrund wiederholten Auftretens desselben oder verschiedener Mängel nach Reparatur nicht ordnungsgemäß genutzt werden kann,
– bei einer größeren Anzahl von Mängeln.
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Ein wesentlicher Vertragsverstoß liegt vor, wenn die vertragsverletzende Partei bei Vertragsabschluss wusste oder hätte wissen müssen, dass die andere Partei den Vertrag bei Kenntnis dieses Verstoßes nicht abgeschlossen hätte.
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Bei einem unwesentlichen Mangel (unabhängig davon, ob dieser behebbar ist oder nicht) hat der Käufer Anspruch auf Mängelbeseitigung oder einen angemessenen Preisnachlass.
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Tritt ein behebbarer Mangel nach Reparatur wiederholt auf (in der Regel die dritte Reklamation desselben Mangels oder die vierte bei verschiedenen Mängeln), oder weist die Ware eine größere Anzahl von Mängeln auf (in der Regel mindestens drei gleichzeitig), so hat der Käufer Anspruch auf Preisnachlass, Ersatz der Ware oder Rücktritt vom Vertrag.
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Bei Reklamation ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer mitzuteilen, welches Recht er geltend macht. Eine Änderung der Wahl ist ohne Zustimmung des Verkäufers nur dann möglich, wenn der Käufer eine Reparatur des Mangels verlangt hat, die sich als nicht möglich erweist. Macht der Käufer sein Recht aus wesentlichem Vertragsverstoß nicht rechtzeitig geltend, stehen ihm dieselben Rechte zu wie bei unwesentlichem Vertragsverstoß.
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Ist eine Reparatur oder ein Ersatz der Ware nicht möglich, kann der Käufer im Rahmen des Rücktritts vom Vertrag die vollständige Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.
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Kann der Verkäufer nachweisen, dass der Käufer vor der Übernahme des Produkts über den Mangel informiert war oder diesen selbst verursacht hat, ist er nicht verpflichtet, dem Anspruch des Käufers nachzukommen.
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Der Käufer kann eine reduzierte Ware nicht wegen eines Mangels reklamieren, für den der Preisnachlass vereinbart wurde.
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Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Reklamation in jeder Betriebsstätte entgegenzunehmen, in der dies möglich ist, ggf. auch am Sitz oder an der Geschäftsadresse. Der Verkäufer muss dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs, den Inhalt der Reklamation und die vom Käufer gewünschte Art der Reklamationsabwicklung sowie über das Datum und die Art der Abwicklung, einschließlich etwaiger Reparatur und deren Dauer, oder eine schriftliche Begründung der Ablehnung ausstellen.
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Der Verkäufer oder eine von ihm beauftragte Person entscheidet über die Reklamation unverzüglich, in komplizierten Fällen innerhalb von drei Werktagen. Diese Frist umfasst nicht die Zeit, die erforderlich ist, um die Art des Mangels fachgerecht zu beurteilen. Die Reklamation einschließlich der Mängelbeseitigung muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Geltendmachung bearbeitet werden, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer vereinbaren eine längere Frist. Der fruchtlose Ablauf dieser Frist gilt als wesentlicher Vertragsverstoß und berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Als Zeitpunkt der Geltendmachung gilt der Moment, in dem der Käufer seinen Anspruch gegenüber dem Verkäufer äußert.
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Der Verkäufer informiert den Käufer schriftlich über das Ergebnis der Reklamation.
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Das Recht auf mangelhafte Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn er vor der Übernahme der Sache wusste, dass diese mangelhaft ist, oder wenn er den Mangel selbst verursacht hat.
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Bei berechtigter Reklamation hat der Käufer Anspruch auf Erstattung der zweckmäßig entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der Reklamation. Dieses Recht muss der Käufer innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer geltend machen, andernfalls ist das Gericht nicht verpflichtet, dem Anspruch stattzugeben.
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Die Wahl der Art der Reklamation liegt beim Käufer.
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Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Mängel richten sich nach §§ 1914 bis 1925, §§ 2099 bis 2117 und §§ 2161 bis 2174 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie nach dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz.
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Weitere Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Mängelhaftung des Verkäufers sind in der Reklamationsordnung des Verkäufers geregelt.